Ihre Fragen aus dem Webinar:

Hinweis: Diese Antworten dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar! Sie können insbesondere  keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welches die Besonderheiten eines Einzelfalles berücksichtigt.

1. Muss ich mich als verpflichtetes Unternehmen zwingend von meinem Lieferanten trennen und den Vertrag kündigen, wenn ich Kenntnis von einem Verstoß in dessen Verantwortungsbereich erlange??

Bird&Bird LLP: Durch die Regelungen in § 7 LkSG werden Unternehmen dazu ermutigt, bei potentiellen Missständen zunächst gemeinsam mit ihren Lieferanten oder innerhalb der Branche nach Lösungen zu suchen, bevor sie sich aus der konkreten Geschäftsbeziehung zurückziehen. Ein Abbruch der Geschäftsbeziehung ist im Endeffekt nur dann geboten, wenn erstens die Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht als schwerwiegend eingestuft wird, keine Abhilfe möglich ist und keine milderen Mittel (als die Kündigung) zur Verfügung stehen.

2. Wer kommt für die anfallenden Kosten auf, wenn mein Unternehmen bzw. Mitarbeiter meines Unternehmens geschult werden? Und: Wie oft muss ich derartigen Schulungen zustimmen und dürfen derartige Schulungen während der normalen Arbeitszeiten erfolgen?

Bird&Bird LLP: Der Turnus der Schulungen, die Anzahl und der Kreis der Teilnehmer sind ebenso wenig gesetzlich vorgegeben wie die Tragung der Kosten, die im Zusammenhang mit den Schulungen anfallen. Dies sollte also idealerweise vertraglich vereinbart werden. Sofern vertragliche Vereinbarungen zur Ermöglichung von Schulungen vereinbart wurden, fallen derartige Schulungen der eigenen Arbeitnehmer im Grundsatz auch in die Arbeitszeit des Mitarbeiters. Vor diesem Hintergrund sollten entsprechende Vereinbarungen (insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit) sorgfältig geprüft werden.

3. Sie sprachen davon, dass die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte auch (vor Ort) durch den Vertragspartner kontrolliert werden können und das LkSG in gewisser Weise Auditierungen verlangt. Worauf muss ich besonders achten, wenn ein Vertragspartner Kontrollen bei mir vor Ort durchführen möchte?

Bird&Bird LLP: Die Durchführung eines Audits durch den Vertragspartner erfordert zunächst immer eine entsprechende vertragliche Regelung. Denn das LkSG selbst gewährt einem Unternehmen kein solches Recht, sondern fordert nur eine Vereinbarung angemessener vertraglicher Kontrollmechanismen. Die genauen Einzelheiten des Ablaufs des Audits hängen dann von der vertraglichen Regelung ab. Beispielsweise sollte darauf geachtet werden, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Daten angemessen geschützt werden. Zudem sollte der Eingriff in den Geschäftsbetrieb so gering wie möglich gehalten werden.

4. Mein Vertragspartner ist nicht dazu bereit, meinen Code of Conduct und die darin enthaltenen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Erwartungen zu akzeptieren. Kann ich auf eine von Ihnen angesprochene Compliance-Klausel im Einzelfall auch verzichten?

Bird&Bird LLP: Grundsätzlich ist das nicht zu empfehlen, da das LkSG vorsieht, dass unmittelbare Zulieferer die vom verpflichteten Unternehmen verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen einhält und entlang der Lieferkette angemessen adressiert. Idealerweise sollte man gegenüber seinen Vertragspartnern also darauf hinwirken, derartige Klausen in den Vertrag aufzunehmen und menschenrechtliche Erwartungen, beispielsweise über einen Code of Conduct, zu adressieren.

5. Ist die Risikoprüfung mit Nexis Entity Insight von LkSG anerkannt?

LexisNexis GmbH: Uns ist nicht bekannt, dass der Gesetzgeber Anbieter nennt. Hier gilt es je nach Risiko mit angemessenen Sorgfaltspflichten den Anforderungen nachzukommen.

 

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns:

webinar@lexisnexis.de

 

Für mehr Informationen zur Geschäftspartnerprüfung mit Nexis Diligence+™ sowie zur Risikoüberwachung von Geschäftspartnern und Lieferketten mit Nexis® Entity Insight, besuchen Sie unsere Lösungsseiten. Bei weiteren Anfragen, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen

 

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Über die Referenten

 

DR. MATTHIAS SPILKER & FELIX SCHMIDTKE

Bird&Bird LLP

Als Rechtsanwälte der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird und Co-Leiter der deutschen ESG-Group der Kanzlei beraten Dr. Matthias Spilker und Felix Schmidtke nationale und internationale Unternehmen zu allen Rechtsfragen entlang der Lieferkette. Seit mehreren Jahren beraten die Referenten branchenübergreifend zu diversen Fragen der Supply Chain Due Diligence. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen rechtssicherer Umsetzung im Unternehmen.

THOMAS BECKER

LexisNexis GmbH

Thomas Becker ist Business Development Manager Risk & Compliance bei LexisNexis. Seit über neun Jahren verantwortet er den Auf- & Ausbau für Süddeutschland & Österreich und betreut branchenübergreifend Compliance-Projekte. Außerdem ist er Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO).