Ihre Fragen aus dem Webinar:

Hinweis: Diese Antworten dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar! Sie können insbesondere  keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welches die Besonderheiten eines Einzelfalles berücksichtigt.

1. Gilt die CSDDD direkt, sollte sich die Bundesregierung doch noch umstimmen lassen und für ein europäisches Lieferkettengesetz stimmen? Wird das LkSG durch ein europäisches Gesetz vollständig ersetzt? Wann wäre hiermit zu rechnen?

Bird&Bird LLP: Unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis deutscher und europäischer Unternehmen hat der Richtlinienvorschlag derzeit (noch) nicht. Sollte eine politische Einigung erfolgen (dies halten wir aufgrund der Berichterstattung für unsicher), müsste die CSDDD ein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Im Nachgang hätten die Mitgliedstaaten sodann im Grundsatz 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (es handelt sich um eine Richtlinie und keine Verordnung, die unmittelbar gelten würde). Der deutsche Gesetzgeber wird also ein entsprechendes Gesetz erlassen müssen oder (und dies ist wahrscheinlicher) das bestehende LkSG anpassen. Derzeit ist keine genaue Prognose möglich, ob und wenn ja, wann mit einer Verschärfung des LkSG zu rechnen ist.

2. Mein Zulieferer ist insolvent und der Insolvenzverwalter stellt eine Fortführung der Lieferbeziehung nur gegen eine drastische Preisanpassung in Aussicht. Kann ich die Preisanpassung des Insolvenzverwalters akzeptieren und die gestiegenen Preise im Wege des § 313 BGB an meine Kunden weiterreichen?

Bird&Bird LLP: Mit Blick auf die Voraussetzungen des § 313 BGB bestehen hier einige Probleme. Insbesondere die Annahme der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag wäre genauer zu prüfen. Die Insolvenz eines Vertragspartners und hiermit verbundene Anpassungsverlangen führen allein vermutlich nicht dazu, dass das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Denn insoweit ist das Beschaffungsrisiko, welches im Grundsatz beim Lieferanten liegt, zu berücksichtigen. Etwas anderes könnte sich vorliegend möglicherweise dann ergeben, wenn es bei unveränderter Fortsetzung der Lieferbeziehung zu einer Existenzgefährdung käme oder andere extreme Gründe, die wertungsmäßig einer Existenzgefährdung entsprechen, vorlägen.

3. Würden Sie als Druckmittel für Preisanpassungen eher eine Kündigung der Lieferverträge oder die Androhung eines Lieferstopps im Wege eines Zurückbehaltungsrechts empfehlen?

Bird&Bird LLP: Vorab ist wichtig zu sagen, dass es sich hierbei um keine sich ausschließenden Alternativen handelt. Ob und wenn ja, welchen «Weg» man hier geht, hängt von der genauen vertraglichen Situation ab. Teilweise ist die Kündigung des Liefervertrags die einzige Option, da Zurückbehaltungsrechte wirksam in Lieferverträgen ausgeschlossen werden. Andererseits besteht oftmals auch keine rechtliche haltbare Möglichkeit, die Lieferverträge (ordentlich oder außerordentlich) zu kündigen. Eine pauschale Antwort auf die Frage kann daher nicht gegeben werden.

 

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns: webinar@lexisnexis.de

Für mehr Informationen zur Geschäftspartnerprüfung mit Nexis Diligence+™ sowie zur Risikoüberwachung von Geschäftspartnern und Lieferketten mit Nexis® Entity Insight, besuchen Sie unsere Lösungsseiten. Bei weiteren Anfragen, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen

 

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Über die Referenten

 

DR. MATTHIAS SPILKER & FELIX SCHMIDTKE

Bird&Bird LLP

Als Rechtsanwälte der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird und Co-Leiter der deutschen ESG-Group der Kanzlei beraten Dr. Matthias Spilker und Felix Schmidtke nationale und internationale Unternehmen zu allen Rechtsfragen entlang der Lieferkette. Seit mehreren Jahren beraten die Referenten branchenübergreifend zu diversen Fragen der Supply Chain Due Diligence. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen rechtssicherer Umsetzung im Unternehmen.

THOMAS BECKER

LexisNexis GmbH

Thomas Becker ist Business Development Manager Risk & Compliance bei LexisNexis. Seit über neun Jahren verantwortet er den Auf- & Ausbau für Süddeutschland & Österreich und betreut branchenübergreifend Compliance-Projekte. Außerdem ist er Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO).